Pflegehilfsmittelfachberaterin
Pflegehilfsmittelfachberaterin
Werden Sie privat von Angehörigen gepflegt und haben Sie einen Pflegegrad, dann haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu € 40,00 monatlich. Die Pflegehilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz der privaten Pflegeperson dienen. Die nachstehend genannten Produkte wurden vom Gesetzgeber benannt und können gekauft werden:
Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Download
Gerne beraten wir Sie über die Produkte, die Sie beanspruchen können, in unseren Geschäftsräumen. Die Pflegehilfsmittel liefern oder senden wir Ihnen auch gern nach Hause.